FAQ

FAQ - Frequently asked questions

Der erste Artikel der Statuten definiert den Zweck des Ehemaligenvereins der Kantonsschule am Burggraben.

Der Ehemaligenverein der Kantonsschule am Burggraben (o.u.t.) ist ein gemeinnütziger und konfessionell neutraler Verein mit Sitz in St. Gallen. Er will engere Beziehungen zwischen der Kantonsschule am Burggraben (im folgenden KSBG) und den ehemaligen Schülerinnen und Schülern sowie den Schulfreundinnen und Schulfreunden pflegen, der Schule und ihren Schülerinnen und Schülern seine geistige und materielle Unterstützung leihen und das Gemeinschaftsgefühl unter den Ehemaligen wecken und erhalten.

Der Vorstand hat diese etwas umständliche Formulierung auf den folgenden prägnanten Nenner gebracht: Dienstleistungen für Schüler, Schule und Mitglieder.
Der o.u.t. veranstaltet jährlich eine Hauptversammlung, die immer mit einem Event verbunden ist. Eine weitere häufig nachgefragte Dienstleistung der Mitglieder sind Adressen, z.B. für die Organisation von Klassentreffen. Schliesslich tritt der o.u.t. auch als Organisator von grossen Festen auf, wie die grosse Klassenzusammen-kunft im Jahre 1998 oder die School’s out – Party. Auch beim Jubiläum der Kanti im Jahre 2006 waren wir massgeblich beteiligt.
Mittelbar bringt die Mitgliedschaft die Gewissheit, mit einem kleinen Betrag für die Schüler einen grossen Nutzen stiften zu können.
Artikel 9 der Statuten definiert dies klar:

Jedes Mitglied entrichtet einen Jahresbeitrag von Fr. 20.--. Durch Einzahlung von mindestens Fr. 200.-- kann sich ein Mitglied die lebenslängliche Mitgliedschaft erwerben; diese Beiträge werden einem besonderen "Fonds einmaliger Beiträge" zugewiesen. Neue Mitglieder schulden dem Verein für die ersten fünf Jahre nach dem Austritt aus der Kantonsschule keinen Beitrag.

Es gibt verschiedene Arten und Intensitäten der Mitwirkung im o.u.t.. Zum einen kann man an der Hauptversammlung das Vereinsleben durch die Abgabe seiner Stimme in den wesentlichen Punkten mitgestalten. Möchte man intensiver mitwirken, kann man das einerseits im Vorstand tun oder man meldet sich für Projekte, die angekündigt werden. Wenn Sie Lust haben, an dieser schönen und befriedigenden Arbeit mitzuwirken, melden Sie sich einfach beim Präsidenten.
Ganz einfach: Melden Sie sich einfach beim Präsidenten oder einem Vorstandsmitglied. Gemäss Statuten können übrigens auch Freunde der Kanti Mitglied werden.
Ja, gemäss Statuten können auch Freunde der Kanti Mitglieder werden.
Die Struktur des o.u.t. ist einfach und übersichtlich. Die Hauptversammlung aller Mitglieder befindet über Statuten, Vorstand, Rechnung und Budget. Die regulären Geschäfte des o.u.t. werden vom Vorstand erledigt. Muss eine Anfrage besonders schnell erledigt werden, kann der Vorstand auch in einem Rundschreibeverfahren zu einem Entschluss kommen oder, falls der Betrag nicht sehr gross ist, kann ein Ausschuss darüber befinden. Für grössere Projekte werden Projektteams gebildet, die schnell und speditiv arbeiten können.
Der Rektor der Kanti ist immer im Vorstand des o.u.t.. Ausserdem wirkt seit vielen Jahren ein weiteres Mitglied aus dem Lehrerkollegium (häufig eine Prorektorin, bzw. ein Prorektor) im Vorstand mit. Mit der Zusammenlegung der beiden Ehemaligen-Vereine KSV und VEM zum o.u.t. im Jahre 1997 wurde statutarisch sichergestellt, dass die Schülersicht angemessen vertreten ist. Zwei Schülervertreter – selbstverständlich mit vollem Stimmrecht – sorgen dafür.
Häufig kommen Gesuche aber auch direkt zu uns, da unsere Dienstleistungen des o.u.t. mittlerweile bekannt sind.
Die Regelung im Artikel 18 der Statuten regelt die Zusammenarbeit:

Er (der Vorstand) bemüht sich um eine doppelte Vertretung des o.u.t. im Stiftungsrat der Studienstiftung KSBG. Diese Stiftungsräte müssen dem o.u.t. als Mitglieder angehören aber nicht Vorstandsmitglieder sein. Sie erstatten dem Vorstand mindestens einmal jährlich Bericht.

selbstverständlich.
Siehe Projekte.
Gesuche müssen mit der Kanti, ihren Schülern oder mit den o.u.t.-Mitgliedern zu tun haben, sonst können wir sie nicht unterstützen. Gesuche zu den folgenden Inhalten sind in der Vergangenheit unterstützt worden:
  • Dienstleistungen für Schule: Solche Aktivitäten oder Hilfsmittel, die sonst nicht finanziert werden können aber einen klaren Beitrag zu Schulklima und/oder Bildung leisten.
  • Dienstleistungen für Schüler: Impulse von Schülern zur Unterstützung des Schulklimas, individuelle Bildungsbedürfnisse, die keine andere Finanzierungsmöglichkeit haben.
  • Dienstleistungen für Mitglieder: Solche, die die Gemeinschaft und Freundschaft unter den Mitgliedern stärken, die den Informationsbedarf der Mitglieder befriedigen und die Verbundenheit mit der Kanti stärken.
Wir schauen uns im Vorstand jedes Gesuch einzeln an. Im Laufe der Zeit haben sich ein paar Grundsätze eingebürgert, die uns die Handhabung von Gesuchen vereinfachen und für den Gesuchsteller die Chancen auf einen positiven Entscheid erhöhen:
  • Gesuch konkret stellen inkl. Höhe des Betrags und/oder Umfang der Leistung.
    Regel: Allgemein gehaltene Gesuche werden nicht behandelt.
  • Begründung liefern inkl. Nutzniesser (Schule, Schüler oder Mitglieder des Vereins).
    Regeln: Nur wenn die Zielgruppe eindeutig auf der strategischenLinie (Dienstleistungen für Schule, Schüler und Mitglieder) liegt, wird auf das Gesuch eingetreten.
  • Jede Unterstützung sollte die Möglichkeit einer weiteren Bekanntmachung des Vereins beinhalten. Wird eine Werbung für den Verein von der Gesuchstellerin ausgeschlossen, wird das Gesuch nur in begründeten Sonderfällen genehmigt.
  • Klären, bis wann der Entscheid spätestens gefällt sein muss.
    Regel: Bei begründeter Eile wird das Gesuch im Rundschreibeverfahren behandelt, ansonsten in der ordentlichen Sitzung.
  • Unterlagen beilegen: Budget (Ausgaben und Einnahmenseite), das Gesuch ergänzende Schriftstücke, Referenzen oder offizielle Unterstützung, u.ä.)
    Regel: Gesuche, welche auf Budgets ohne Einnahmenseite aufbauen, werden zurückgewiesen.
  • Einzahlungsscheine beilegen oder Bankverbindungsdaten angeben.
  • Erwartungen über das weitere Vorgehen von unserer Seite im Falle eines positiven Entscheids (Konti, Zeitraum der Überweisung, Termine etc.)
  • Am Einfachsten direkt per Online-Formular
  • Gesuch beim Sekretariat der Kanti abgeben
  • An den Präsidenten per Mail oder Post (Kontakt)