FAQ
FAQ - Frequently asked questions
Der Ehemaligenverein der Kantonsschule am Burggraben (o.u.t.) ist ein gemeinnütziger und konfessionell neutraler Verein mit Sitz in St. Gallen. Er will engere Beziehungen zwischen der Kantonsschule am Burggraben (im folgenden KSBG) und den ehemaligen Schülerinnen und Schülern sowie den Schulfreundinnen und Schulfreunden pflegen, der Schule und ihren Schülerinnen und Schülern seine geistige und materielle Unterstützung leihen und das Gemeinschaftsgefühl unter den Ehemaligen wecken und erhalten.
Der Vorstand hat diese etwas umständliche Formulierung auf den folgenden prägnanten Nenner gebracht: Dienstleistungen für Schüler, Schule und Mitglieder.Mittelbar bringt die Mitgliedschaft die Gewissheit, mit einem kleinen Betrag für die Schüler einen grossen Nutzen stiften zu können.
Jedes Mitglied entrichtet einen Jahresbeitrag von Fr. 20.--. Durch Einzahlung von mindestens Fr. 200.-- kann sich ein Mitglied die lebenslängliche Mitgliedschaft erwerben; diese Beiträge werden einem besonderen "Fonds einmaliger Beiträge" zugewiesen. Neue Mitglieder schulden dem Verein für die ersten fünf Jahre nach dem Austritt aus der Kantonsschule keinen Beitrag.
Häufig kommen Gesuche aber auch direkt zu uns, da unsere Dienstleistungen des o.u.t. mittlerweile bekannt sind.
Er (der Vorstand) bemüht sich um eine doppelte Vertretung des o.u.t. im Stiftungsrat der Studienstiftung KSBG. Diese Stiftungsräte müssen dem o.u.t. als Mitglieder angehören aber nicht Vorstandsmitglieder sein. Sie erstatten dem Vorstand mindestens einmal jährlich Bericht.
- Dienstleistungen für Schule: Solche Aktivitäten oder Hilfsmittel, die sonst nicht finanziert werden können aber einen klaren Beitrag zu Schulklima und/oder Bildung leisten.
- Dienstleistungen für Schüler: Impulse von Schülern zur Unterstützung des Schulklimas, individuelle Bildungsbedürfnisse, die keine andere Finanzierungsmöglichkeit haben.
- Dienstleistungen für Mitglieder: Solche, die die Gemeinschaft und Freundschaft unter den Mitgliedern stärken, die den Informationsbedarf der Mitglieder befriedigen und die Verbundenheit mit der Kanti stärken.
- Gesuch konkret stellen inkl. Höhe des Betrags und/oder Umfang der Leistung.
Regel: Allgemein gehaltene Gesuche werden nicht behandelt. - Begründung liefern inkl. Nutzniesser (Schule, Schüler oder Mitglieder des Vereins).
Regeln: Nur wenn die Zielgruppe eindeutig auf der strategischenLinie (Dienstleistungen für Schule, Schüler und Mitglieder) liegt, wird auf das Gesuch eingetreten. - Jede Unterstützung sollte die Möglichkeit einer weiteren Bekanntmachung des Vereins beinhalten. Wird eine Werbung für den Verein von der Gesuchstellerin ausgeschlossen, wird das Gesuch nur in begründeten Sonderfällen genehmigt.
- Klären, bis wann der Entscheid spätestens gefällt sein muss.
Regel: Bei begründeter Eile wird das Gesuch im Rundschreibeverfahren behandelt, ansonsten in der ordentlichen Sitzung. - Unterlagen beilegen: Budget (Ausgaben und Einnahmenseite), das Gesuch ergänzende Schriftstücke, Referenzen oder offizielle Unterstützung, u.ä.)
Regel: Gesuche, welche auf Budgets ohne Einnahmenseite aufbauen, werden zurückgewiesen. - Einzahlungsscheine beilegen oder Bankverbindungsdaten angeben.
- Erwartungen über das weitere Vorgehen von unserer Seite im Falle eines positiven Entscheids (Konti, Zeitraum der Überweisung, Termine etc.)
- Am Einfachsten direkt per Online-Formular
- Gesuch beim Sekretariat der Kanti abgeben
- An den Präsidenten per Mail oder Post (Kontakt)
Aktuelles
- 24. 06. 2013 Vorstandssitzung (evtl)
- 16. 09. 2013 Vorstandssitzung
- 25. 11. 2013 Vorstandssitzung